Ratgeber
mehrwegangebotspflicht 2026: bist du betroffen, und was musst du konkret tun?
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen oder Einwegbechern abgeben, dieselben Waren auch in Mehrweg anbieten. Seit dem 12. August 2026 steht die Pflicht in § 60 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG). Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen. Ein Hinweisschild ist in beiden Fällen Pflicht.
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